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Haftungsfragen bei Firmenwagenunfällen während der Arbeitszeit.

Unfall mit Firmenwagen während der Arbeitszeit: Wer haftet? Ein Unfall mit dem Firmenwagen während der Arbeitszeit kann zahlreiche rechtliche Fragen aufwerfen. Grundsätzlich liegt die Haftung beim […]

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Haftungsfragen bei Firmenwagenunfällen während der Arbeitszeit

Unfall mit Firmenwagen während der Arbeitszeit: Wer haftet?

Ein Unfall mit dem Firmenwagen während der Arbeitszeit kann zahlreiche rechtliche Fragen aufwerfen. Grundsätzlich liegt die Haftung beim Arbeitgeber, der als Fahrzeughalter dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug jederzeit betriebssicher ist und die Fahrer die notwendige Fahreignung besitzen. Dazu gehört auch, dass Arbeitgeber regelmäßig die Fahrerlaubnis der Mitarbeiter kontrollieren.

Haftung bei selbstverschuldeten Unfällen

Wenn der Unfall durch den Arbeitnehmer selbst verschuldet wurde, hängt die Haftung vom Grad der Fahrlässigkeit ab:

  • Leichte Fahrlässigkeit: Ist nur leichte Fahrlässigkeit nachweisbar, bleibt der Arbeitgeber voll verantwortlich und trägt die Kosten für den Schaden in voller Höhe.
  • Mittlere Fahrlässigkeit: Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird die Haftung zumeist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Mitarbeiter übernimmt eine vereinbarte Selbstbeteiligung, während der Arbeitgeber den restlichen Teil des Schadens bezahlt. Fehlt eine Vollkaskoversicherung, muss der Arbeitnehmer möglicherweise einen größeren Anteil des Schadens tragen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Schwere Verstöße wie Trunkenheit am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel oder exzessive Geschwindigkeit führen dazu, dass der Arbeitnehmer vollständig haftbar gemacht wird. Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn der entstandene Schaden das Einkommen des Arbeitnehmers deutlich übersteigt; dann könnte auch der Arbeitgeber zur Zahlung eines Teils des Schadens verpflichtet sein.
  • Vorsatz: Bei vorsätzlichem Handeln, wenn also der Schaden wissentlich und willentlich verursacht wurde, haftet der Arbeitnehmer in vollem Umfang.

Haftung bei Unfällen durch Dritte

Wird der Unfall während der Arbeitszeit oder auf einer Dienstfahrt durch einen Dritten verursacht, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Verantwortung für die Schäden am Dienstwagen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer weitgehend von der Haftung befreit, solange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Fazit

Es ist entscheidend, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sich der Risiken und der entsprechenden Verantwortlichkeiten bewusst sind, die das Fahren eines Firmenwagens mit sich bringt. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet werden und dass die Fahrer über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Arbeitnehmer müssen sich ihrerseits der möglichen rechtlichen Konsequenzen bewusst sein, die ein Unfall während der Nutzung eines Firmenwagens nach sich ziehen kann.

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