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Unbedenklichkeitsbescheinigung BG – So funktioniert’s.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG) bestätigt, dass ein Unternehmen ordnungsgemäß in der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet ist und seine Beiträge fristgerecht zahlt. Sie ist beso…

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Unbedenklichkeitsbescheinigung BG – So funktioniert’s
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft – einfach erklärt

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG) bestätigt, dass ein Unternehmen ordnungsgemäß in der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet ist und seine Beiträge fristgerecht zahlt. Sie ist besonders in der Auftragsvergabe ein wichtiges Dokument.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung weist nach:

  • Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (z. B. BG Verkehr)
  • korrekte und pünktliche Beitragszahlung

Wann wird sie benötigt?

Viele Auftraggeber, insbesondere in der KEP-Branche (Kurier-, Express- und Paketdienste), fordern dieses Dokument zur Auftragsvergabe oder zur Befreiung von der sogenannten Nachunternehmerhaftung. Das betrifft vor allem Subunternehmer, die regelmäßig für größere Paketdienste tätig sind.

Welche Arten von Bescheinigungen gibt es?

  • Einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung: sofort als PDF über das Onlineportal (z. B. BGdirekt) abrufbar
  • Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung: enthält zusätzliche Angaben, z. B.:
    • veranlagte Unternehmensteile
    • Vorschuss-Arbeitsentgelte
    • Zahlungsverhalten
    • Gültigkeitszeitraum (meist 3 Monate)

Wie beantrage ich die Bescheinigung?

Die Beantragung erfolgt über das Onlineportal der jeweiligen BG, z. B. BGdirekt bei der BG Verkehr. Für qualifizierte Bescheinigungen müssen Angaben zum Auftraggeber gemacht werden.

Wichtige Hinweise für Subunternehmen

Wer für mehrere Auftraggeber arbeitet, muss seine Lohnunterlagen transparent führen. Die Zuordnung von Entgelten zu konkreten Aufträgen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Rechtlicher Hintergrund: Paketboten-Schutz-Gesetz

Seit 2019 haften Auftraggeber in der KEP-Branche für nicht abgeführte BG-Beiträge ihrer Subunternehmen. Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung dient hier als Nachweis zur Befreiung von der Haftung.

Fazit

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ist ein wichtiges Dokument für Unternehmen – vor allem im Transport- und Logistikbereich. Sie sichert Vertrauen und schützt vor finanziellen Risiken durch die Nachunternehmerhaftung.

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