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Schwerbehinderung 50 und Kfz-Steuer: So nutzen Sie Ihre Vorteile richtig.

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Steuervergünstigung bei der Kfz-Steuer. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorteile es gibt,…

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Schwerbehinderung 50 und Kfz-Steuer: So nutzen Sie Ihre Vorteile richtig
Schwerbehinderung 50 und Kfz-Steuer: So nutzen Sie Ihre Vorteile richtig

Schwerbehinderung 50: Diese Vorteile gibt es bei der Kfz-Steuer

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Steuervergünstigung bei der Kfz-Steuer. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorteile es gibt, wie Sie diese beantragen und worauf Sie achten müssen.

Steuervergünstigungen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (§ 3a KraftStG)

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht für schwerbehinderte Menschen zwei Arten von Vergünstigungen vor:

  • Steuerbefreiung (100 %)
  • Steuerermäßigung (50 %)

Voraussetzungen für Steuerermäßigung (50 %)

Eine Steuerermäßigung kommt in Betracht, wenn im Schwerbehindertenausweis einer der folgenden Merkzeichen eingetragen ist:

  • G = erhebliche Gehbehinderung
  • Gl = Gehörlosigkeit

Zusätzlich gilt: Sie dürfen keine Wertmarke für die unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs besitzen (Verzicht erforderlich).

Voraussetzungen für Steuerbefreiung (100 %)

Eine vollständige Steuerbefreiung erhalten Sie, wenn eines der folgenden Merkzeichen im Ausweis eingetragen ist:

  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Bl = Blindheit
  • H = Hilflosigkeit

Wie kann ich die Steuervergünstigung beantragen?

Die Vergünstigung wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen sie beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Es stehen zwei Wege zur Verfügung:

  • Online: über das Zoll-Portal (Registrierung erforderlich)
  • Schriftlich: mit dem Formular 3809 (bei Vertretung zusätzlich Formular 3782)

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Beiblatt zum Ausweis (nur bei 50%-Ermäßigung)

Wichtige Hinweise zur Nutzung des Fahrzeugs

  • Die Steuervergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug
  • Das Fahrzeug muss für den schwerbehinderten Menschen zugelassen sein
  • Auch bei Nutzung durch Dritte muss das Fahrzeug überwiegend der Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dienen

Zweckfremde Nutzung führt zur Aufhebung der Steuervergünstigung – mindestens für einen Monat!

Fazit

Ein GdB von 50 kann sich finanziell lohnen – zumindest bei der Kfz-Steuer. Ob Befreiung oder Ermäßigung: Wer seine Rechte kennt und die Voraussetzungen erfüllt, kann bis zu 100 % sparen. Wichtig ist die korrekte Antragstellung und die zweckgemäße Nutzung des Fahrzeugs.

Weitere Informationen und Hilfe erhalten Sie beim Zoll oder Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.

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