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Ab wann gilt man als schwerbehindert? GdB, Definition & Rechte.

Wer als schwerbehindert gilt, kann wichtige Nachteilsausgleiche nutzen – etwa im Berufsleben, bei der Steuer oder im Alltag. Doch wann genau ist man schwerbehindert? Die Antwort liefert das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX…

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Ab wann gilt man als schwerbehindert? GdB, Definition & Rechte
Ab wann gilt man als schwerbehindert? GdB, Definition & Rechte

Ab wann gilt man als schwerbehindert?

Wer als schwerbehindert gilt, kann wichtige Nachteilsausgleiche nutzen – etwa im Berufsleben, bei der Steuer oder im Alltag. Doch wann genau ist man schwerbehindert? Die Antwort liefert das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und der festgestellte Grad der Behinderung (GdB).

Definition laut § 2 SGB IX

Nach § 2 Abs. 1 SGB IX gelten Menschen als behindert, wenn sie durch körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert sind.

Die Einschränkungen müssen in Wechselwirkung mit Barrieren der Umwelt und Gesellschaft stehen.

Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)

Die Beurteilung erfolgt auf Basis der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem GdB von mindestens 50.

Gleichstellung bei GdB ab 30

Wer einen GdB von 30 oder 40 hat, kann unter bestimmten Bedingungen von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden – wenn die Behinderung den Zugang oder Erhalt eines Arbeitsplatzes erheblich erschwert.

Nachteilsausgleiche und Merkzeichen

Mit dem Schwerbehindertenausweis können verschiedene Merkzeichen verbunden sein, die spezielle Nachteilsausgleiche ermöglichen:

  • G: Erhebliche Gehbehinderung
  • aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H: Hilflosigkeit
  • Bl: Blindheit
  • Gl: Gehörlosigkeit
  • B: Begleitperson erforderlich
  • RF: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • TBl: Taubblindheit

Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises

Der Ausweis wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt und kann zweimal verlängert werden. Ist keine wesentliche Änderung zu erwarten, kann er auch unbefristet ausgestellt werden (§ 6 SchwbAwV).

Fazit

Schwerbehindert ist man in Deutschland ab einem GdB von 50. Doch auch mit einem geringeren GdB gibt es Möglichkeiten zur Gleichstellung. Wer betroffen ist, sollte unbedingt prüfen, ob Anspruch auf einen Ausweis und Nachteilsausgleiche besteht – sie erleichtern den Alltag und sichern wichtige Rechte.

Mehr Infos bietet die Seite einfach teilhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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